Immobilienveranlagungen werden heutzutage immer häufiger als Investitionsobjekte genutzt, um Renditen mittels Vermietung der Immobilien zu generieren. Im Rahmen der steuerlichen Ermittlung des Überschusses aus dieser Vermietungstätigkeit ist zu beachten, dass das Steuerrecht besondere Vorschriften für die Geltendmachung von Ein- und Auszahlungen der Instandhaltungsrücklage vorsieht. Im Falle einer entgeltlichen Übertragung von Immobilien kann es – wie der erste Teil dieses Beitrags zeigt – vorteilhaft sein, die Abgeltung der Instandhaltungsrücklage gesondert im Kaufvertrag auszuweisen. Im zweiten Teil dieses Beitrags werden zudem besondere steuerliche Folgen einer unentgeltlichen Übertragung sowie der Einräumung von Nutznießungsrechten (Fruchtgenuss) untersucht.

