Der private Verkauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Immobilienertragsteuer befreit, wenn der Veräußerer an dieser Adresse für eine gewisse Zeit seinen Hauptwohnsitz hatte. Lediglich auf die polizeiliche Meldung als Nachweis für das Vorliegen eines Hauptwohnsitzes abzustellen, kann im Einzelfall zu falschen Ergebnissen führen. Im Detail ergeben sich zahlreiche Fragestellungen, die in der Folge überblicksartig dargestellt werden.

