Das Regierungsprogramm sieht im Kapitel „Wohnen“ unter dem Punkt „Baulandmobilisierung“ vor, dass das Instrument des Baurechts attraktiver gestaltet werden soll. Der vorliegende Fall greift einer allfälligen Novelle voraus und stellt dar, wie das Instrument des Gesamtbaurechts gerade bei komplexen Eigentümerstrukturen die optimale Nutzung der vorhandenen Fläche bei widerstreitender Interessenlage der Grundeigentümer sicherstellen könnte, ohne grunderwerbsteuerlich zu einer substanziellen Mehrbelastung zu führen.

