Der vorliegende Fall soll die Möglichkeiten darstellen, die § 8 Abs 4 Z 2 lit b TS 3 KStG für die Verlustverwertung in bestimmten Fällen bieten kann. Bei Abwicklung von Bauträgerprojekten über einzelne Projektgesellschaften kann es somit unter Umständen zu einer Aufhebung der 75%igen Verrechnungsgrenze für Verlustvorträge kommen.
Abstract aus immo aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

