Im Ministerrat vom 10. 6. 2026 wurde beschlossen, den Entwurf eines Budgetbegleitgesetzes 2027–2028 an den Nationalrat zur verfassungsmäßigen Behandlung als Regierungsvorlage weiterzuleiten. Bis zum 21. 6. 2026 war der Entwurf Gegenstand eines (sehr kurzen) Begutachtungsverfahrens. Der Gesetzesentwurf enthält auf seinen 54 Seiten eine Fülle von Vorschriften. In diesem Beitrag werden die „familienrechtsnahen“ Themen dargestellt; das Begutachtungsverfahren wird hier voraussichtlich keine Änderungen nach sich ziehen.

