Das Bundesgesetz über die religiöse Kindererziehung 1985 (RelKEG) regelt die religiöse Erziehung von Kindern durch ihre Eltern oder andere an deren Stelle tretende Personen. Es ist dabei eng mit der Obsorgeberechtigung nach den Vorschriften des ABGB verknüpft. Dieser Beitrag befasst sich mit der Bedeutung sowie den Auswirkungen dieser Verknüpfung und beleuchtet dabei insb das Verhältnis der Obsorgeberechtigung und der Religionsmündigkeit.

