Die Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) verspricht in der familienrechtspsychologischen Diagnostik erhebliche Effizienzgewinne, kollidiert jedoch bei gängigen Cloud-Diensten fundamental mit der DSGVO und der berufsrechtlichen Schweigepflicht. Dieser Beitrag postuliert, dass der Einsatz von KI im sensiblen Kindschaftsrecht nur dann regelkonform möglich ist, wenn die Datenverarbeitung die Sphäre des Sachverständigen technisch nicht verlässt. Diskutiert wird das Konzept lokaler Sprachmodelle als notwendiger Standard für die Forensik, um Datensouveränität zu wahren, methodische Fehlerquellen (zB „Halluzinationen“) zu minimieren und die volle gerichtliche Nachvollziehbarkeit zu garantieren.

