Der Erblasser hinterlässt landwirtschaftliche Grundstücke und mehrere gesetzliche Erben. Keiner der erbberechtigten Personen möchte die landwirtschaftlichen Flächen übernehmen. Aus diesem Grund soll während des anhängigen Verlassenschaftsverfahrens ein Verkauf derselben erfolgen. Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens wurde ein Schätzgutachten eingeholt, das den Marktwert der Liegenschaften mit 375.000 € beziffert. Parallel dazu wurde im Genehmigungsverfahren vor der Grundverkehrsbehörde ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses weist einen angemessenen und ortsüblichen Wert von höchstens 252.000 € aus. Nach erbrechtlichen und verlassenschsaftsverfahrensrechtlichen Grundsätzen ist der Kaufvertrag erst ab einem Kaufpreis von 375.000 € genehmigungsfähig. Demgegenüber sehen die einschlägigen grundverkehrsbehördlichen Normen vor, dass eine Genehmigung nur dann erteilt werden kann, wenn der vom von der Grundverkehrsbehörde beauftragten Sachverständigen festgesetzte angemessene und ortsübliche Wert – im konkreten Fall von 252.000 € – nicht (erheblich) überschritten wird.

