Weltweit werden Kinder gemeinsam mit ihren Müttern in Haftanstalten untergebracht, um Trennungen zu vermeiden und den Aufbau einer Bindung zu ermöglichen. In Österreich dürfen Kinder laut § 74 Strafvollzugsgesetz (StVG) bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres gemeinsam mit ihren Müttern untergebracht werden. Diese Altersgrenze stellt im europäischen Vergleich eine Ausnahme dar und führt in vielen Fällen zu potenziell traumatischen und abrupten Trennungen von Mutter und Kind, oftmals direkt nach der Geburt im Krankenhaus. Fundierte Gründe sprechen neben einer Anhebung dieser Altersgrenze vor allem für eine erforderliche Flexibilität seitens des Gesetzes. Die multidisziplinäre Forschung im Bereich der Justiz, Entwicklungspsychologie und sozialen Arbeit ermöglicht einen vollumfassenden Blick auf die Thematik.