Seit September 2021 sind diejenigen, gegen die von der Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, verpflichtet, eine sechsstündige Beratung zu absolvieren. Der gesetzliche Rahmen ist im SPG abgebildet, die sozialarbeiterische Ausgestaltung ein Interventionsprogramm bei NEUSTART . Finanziert wird die Leistung vom BMI.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.