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Artenschutz für Sachverständige? Eine Stellungnahme

Interdisziplinärer AustauschSteuerrechtDaniel Gutschner, Marianne WaldenmairiFamZ 2024, 155 - 156 Heft 3 v. 30.6.2024

In einer Glosse der Zeitschrift für Familienrecht und Erbrecht unter dem Titel „Artenschutz für Sachverständige?“ weist Huter darauf hin, dass in vielen Bundesländern ein chronischer, immer akuter werdender Mangel an Sachverständigen in Pflegschaftsverfahren herrsche. Der Mangel entwickle sich geradezu zur „Achillesferse des Pflegschaftsverfahrens“ und würde die Verfahrensdauer erhöhen. Es wird an alle Entscheidungsträger – von der Justizverwaltung bis hin zum Psychologenverband – appelliert, ohne (weiteres) Zögern geeignete Schritte in die Wege zu leiten, um möglichst rasch der Knappheit von Gutachter:innen entgegenzuwirken. Gleichzeitig könne aufgrund der Entwicklung in Pflegschaftsverfahren nicht angenommen werden, dass die Zahl der benötigten Sachverständigengutachten in Zukunft rückläufig sein werde. Beide Sachverhalte sind auch uns, die wir als Sachverständige in diesem Bereich arbeiten, sehr bewusst. Und wir erleben praktisch täglich, wie dieser Sachverständigenmangel die (noch) in diesem Bereich tätigen Klinischen Psycholog:innen unter Druck setzt und überlastet, was wiederum zu einem Rückzug aus dem Tätigkeitsfeld führt. Ein Teufelskreis.

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