In Teil I dieses Beitrags (iFamZ 2023, S 309 ff) wurden die jeweilige Entwicklung des Rechtsinstituts, die Rechtsgrundlagen und der Anwendungsbereich des österreichischen Kinderbeistands sowie des deutschen Verfahrensbeistands miteinander verglichen, Im vorliegenden zweiten Teil folgt eine Gegenüberstellung der praktischen Aspekte der jeweiligen Tätigkeit, nämlich des Bestellungs- und Abberufungsverfahrens sowie der Aufgaben der Kindesvertretung, die in Österreich etwas anders ausgestaltet sind als in Deutschland.