Wenngleich der aktuelle Interzedent:innenschutz geschlechtsneutral ausgestaltet ist, wurden die einschlägigen Normen eingeführt, um insb (Ehe-)Frauen Hilfestellung zu gewähren. Dieser Beitrag wirft einen Blick auf die Sachverhaltskonstellationen hinter der Judikatur des OGH zur Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften und geht der Frage nach, ob tatsächlich ein erhöhter Schutzbedarf von interzedierenden (Ehe-)Frauen festzustellen ist.