Beim „Anwalt des Kindes“ handelt es sich um ein verhältnismäßig junges und innovatives Rechtsinstitut, durch das die Rechte des Kindes im familienrechtlichen Verfahren gestärkt werden sollen. In diesem Beitrag werden einzelne ausgewählte Gesichtspunkte aus der Entwicklung und der gerichtlichen Praxis des österreichischen Kinderbeistands herausgegriffen und mit den entsprechenden Bestimmungen seines deutschen Pendants, dem Verfahrensbeistand, verglichen.