Dieser Beitrag beschäftigt sich mit Fragestellungen rund um das Thema einer drohenden oder bereits erfolgten Kindesentführung sowie mit den Besonderheiten der Bearbeitung derartiger Fälle aus familienpsychologischer Perspektive. Dabei wird versucht, mithilfe von Fallvignetten den Bogen von der Gefahr, rechtswidrig verbracht zu werden, über die Rückführung von Kindern, die zehn Jahre lang von ihrem Vater ins Ausland verbracht wurden, bis hin zur Rückführung eines Kleinkindes gemäß den Kriterien des HKÜ zu spannen. Die Fallvignetten sind soweit anonymisiert, dass in den Fallbeschreibungen keine personenbezogenen und personenbeziehbaren sensiblen Daten sowie andere Kontextinformationen, die einen Rückschluss auf die Betroffenen zulassen würden, zu finden sind.