Mit 1. 9. 2022 treten die im Rahmen der Unterbringungsgesetz- und IPR-Gesetz-Novelle 2022 (UbG-IPRG-Novelle 2022) vorgesehenen Änderungen des IPRG in Kraft. Der Schwerpunkt liegt auf der Neugestaltung des § 15 IPRG zum Schutz Erwachsener, in den eine Kollisionsnorm für die Vertretung Erwachsener von Gesetzes wegen aufgenommen wurde. Zudem wird eine Klarstellung in § 26 IPRG vorgenommen; diese Bestimmung war kürzlich auch Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens vor dem VfGH.