Die VO Brüssel IIb wurde nach mehr als zweijähriger Diskussion in den Ratsarbeitsgruppen vom Rat beschlossen und im ABl kundgemacht. Sie wird mit 1. 8. 2022 operativ werden. Die Neuerungen betreffend Anwendungsbereich, internationale Zuständigkeit und Kindesrückführung werden hier zur ersten Orientierung dargestellt. Die Änderungen in den Bereichen Anerkennung und Vollstreckung, internationale Zusammenarbeit, allgemeine Bestimmungen sowie Sonstiges werden in einem weiteren Beitrag im Juniheft der iFamZ behandelt.