Die Corona-Pandemie geht in die Verlängerung, so auch einige Bestimmungen der COVID-19-Begleitgesetze. Zudem kommt es zur Beseitigung eines Redaktionsversehens und zur Verlängerung einer Bestimmung des Kostenersatzes für durch die Bezirksverwaltungsbehörde vertretene Minderjährige.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.