Aufgrund der durch das ErbRÄG 2015 verschärften Formvorschriften wird der Frage, ob formungültige letztwillige Verfügungen von den ansonsten zur Erbfolge Berufenen anerkannt werden können, in der Praxis wohl noch größere Bedeutung zukommen als bislang, weshalb sich eine detaillierte Untersuchung diesbezüglich anbietet.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.