Der Themenbereich Kinderschutz und Kindesabnahme ohne Einverständnis der Eltern wird seit dem Jahr 2015 von Vertreter*innen der beteiligten Berufsgruppen in Arbeitsgruppen diskutiert. 2019 entstand daraus das Modellprojekt „Verfahrensablauf bei Anträgen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 211 Abs 1 ABGB“. Dieser Beitrag präsentiert die wichtigsten Ergebnisse der Evaluation dieses Projekts.