Die Beurteilung, wem die Entscheidungsbefugnis zur Corona-Schutzimpfung von Kindern und Jugendlichen zukommt, ob diese selbst in die Maßnahme zur Vermeidung von schweren Krankheitsverläufen und massiven Belastungen wirksam einwilligen können oder ob sämtliche Beteiligten zustimmen müssen, ist für die Praxis höchst relevant. In einer Zeit voller medizinischer und juristischer Mythen – in der Bandbreite von der Behauptung, dass eine COVID-19-Impfung von Kindern deren Wohl generell zuwiderlaufe, über die Aussage, dass sämtliche Impfstoffe nur infolge einer „Notzulassung“ verwendet würden bis hin zu irgendetwas mit Bill Gates – scheinen einige Klarstellungen aus kindschaftsrechtlicher Sicht zweckmäßig.