Guter Glaube genießt weitreichenden Schutz in der österreichischen Rechtsordnung. Damit freilich ist es, wie wir alle wissen, nicht getan. Wohlweislich knüpft das Gesetz weitreichende Voraussetzungen an dessen Schutz. Gutgläubig ist, wer redlich und rechtmäßig eine Sache besitzt.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.