Der Senat 43 des LGZ Wien hat im Sommer 2021 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekannt gegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von 1. 7. 2021 bis 30. 6. 2022; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.