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Neue Regelbedarfssätze

KindschaftsrechtSteuerrechtiFamZ 2021, 262 Heft 5 v. 30.10.2021

Der Senat 43 des LGZ Wien hat im Sommer 2021 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekannt gegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von 1. 7. 2021 bis 30. 6. 2022; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.

Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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