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Übertragung der Zuständigkeit an ein anderes Gericht

Rechtsprechung ErwachsenenschutzrechtSachwalterschaft; JurisdiktionsnormUniv.-Prof. Dr. Martin Schauer, Dr. Felicitas Parapatis, LL.M.iFamZ 2019/115iFamZ 2019, 174 Heft 3 v. 28.6.2019

Normen: § 111 JN

Schlagwörter:

Erwachsenenschutz; gerichtlicher Erwachsenenvertreter; Erwachsenenschutzsache; Zuständigkeitsübertragung; Übertragung der Zuständigkeit zur Besorgung der Pflegschaftssache; Pflegebefohlener; schutzberechtigte Person

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