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Rechtsprechung Grundrechte und Familie - Digitaler Nachlass - Zugang zu sozialen Netzwerken (zB Facebook) ist vererblich

FamilienrechtJudikaturDr. Ulrich PesendorferiFamZ 2018/155iFamZ 2018, 266 - 270 Heft 5 v. 16.11.2018

Normen: § 307 BGB; § 1922 BGB; § 88 Abs 3 dTKG

Schlagwörter:

Erblasser; Nutzungsvertrag; Kommunikationsinhalte; Persönlichkeitsrecht; Datenschutz; Kontozugangsrecht; Passwort; Erbengemeinschaft

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