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Deutsches Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen

Rechtsprechung Grundrechte und FamilienGrundrechteDr. Ulrich PesendorferiFamZ 2018/1iFamZ 2018, 4 Heft 1 v. 17.3.2018

Normen: Art 1 GG; Art 2 GG; Art 3 GG; § 21 dPStG; § 22 dPStG

Schlagwörter:

Personenstandsrecht; Geschlechtereintrag; Diskriminierung; Identität; Grundrechtseingriff; Zuordnungsprobleme

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