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Einlassung ohne Rüge ist zuständigkeitsbegründend, daher keine Zurückweisung a limine

Rechtsprechung Internationale AspekteEuropäisches ZivilprozessrechtLStA Dr. Robert FucikiFamZ 2017/193iFamZ 2017, 352 Heft 5 v. 11.11.2017

Entscheidung: OGH 7.6.2017, 3 Ob 96/17i

Normen: Art 5 EuUVO

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