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Der Familienrat - das Recht der Familie auf ihre eigenen Lösungen - Familien planen ihre Hilfe selbst

FamilienrechtAufsatzMag.(FH) Claudia Aufreiter, Mag.(FH) Christine HaselbacheriFamZ 2016, 269 - 274 Heft 4 v. 10.9.2016

Normen: § 107 Abs 3 Z 2 AußStrG; § 138 ABGB; § 44 NÖ KJHG 2013; § 45 NÖ KJHG 2013

Schlagwörter:

Familie; Problemlösung; Erziehung; professionelle Helferinnen; Krisen; Familienrat; Vereinbarungen; Einhaltung; Kriterien; Unterstützungsperson; Sorgeformulierung; Gefährdungslagen; Handlungsautonomie; Entwicklungsstand; Rahmenbedingungen; Kindeswohl; Mitteilungspflicht; Netzwerktreffen; konflikthafte Dynamik

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