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Obsorge als Verantwortung und nicht primär als Recht, keine Vereinbarung über die Obsorge bei Verhinderung des allein betrauten Elternteils

Rechtsprechung - Obsorge- und KontaktrechtFamilienrechtn. n.iFamZ 2016/132iFamZ 2016, 212 - 213 Heft 4 v. 10.9.2016

Entscheidung: OGH 13.4.2016, 10 Ob 30/16h

Normen: § 178 Abs 1 ABGB; § 205 ABGB; § 2 Abs 2 AußStrG; § 62 Abs 1 AußStrG

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