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Erlass des BMG zum Einsatz von psychiatrischen Intensivbetten in Einrichtungen nach dem UbG und HeimAufG

GrundrechteAufsatzUniv.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2014, 259 - 260 Heft 5 v. 1.10.2014

Normen: BMG 22.7.2014, GZ 93330/0002-II/A/4/2014; § 33 UbG; § 3 HeimAufG; Art 15 UN-Behindertenrechtskonvention

Schlagwörter:

Zivilrecht; Unterbringung; Heimaufenthalt; Recht auf persönliche Freiheit; Freiheitsbeschränkung; Netzbett; Erlass; Mehrpunktfixierung;

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