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Überprüfbarkeit einer vom Kinder- und Jugendhilfeträger gesetzten Maßnahme - Gerichtliche Entscheidung über die (Un-)Zulässigkeit der Maßnahme ist vorläufig verbindlich und vollstreckbar

PflegschaftsrechtAufsatzMag. Kostanze ThauiFamZ 2014, 152 Heft 3 v. 1.6.2014

Normen: § 107a AußStrG; § 211 ABGB

Schlagwörter:

vorläufige Maßnahmen des Kinder- und Jugendhilfeträgers; vorläufige Obsorgeentziehung; gerichtliche Überprüfung; Antragslegitimation; vorläufige Verbindlichkeit und Vollstreckbarkeit; Ausschluss durch das Gericht;

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