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Auch vor dem 1. 2. 2013 geschlossene Unterhaltsvergleiche brauchen seither keine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung

UnterhaltsrechtJudikaturLStA Dr. Robert FucikiFamZ 2014/53iFamZ 2014, 60 - 61 Heft 2 v. 1.4.2014

OGH 19.12.2013, 3 Ob 238/13s

Schlagwörter:

Kindesunterhalt; Unterhaltsvergleich; pflegschaftsgerichtlicher Genehmigungsvorbehalt; Kindschafts- und Namenrechts-Änderungsgesetz; Bereinigungswirkung; zeitlicher Anwendungsbereich; Altvergleich;

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