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Vereinbarung über Tragung der Lebenshaltungskosten im Gegenzug für Renovierungsarbeiten ist nicht sittenwidrig

SchuldrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Astrid Deixler-HübneriFamZ 2014/63iFamZ 2014, 79 Heft 2 v. 1.4.2014

OGH 17.12.2013, 4 Ob 189/13t

Schlagwörter:

Eherecht; Vereinbarung über Tragung der Lebenshaltungskosten gegen Arbeitsleistung; Sittenwidrigkeit; Bereicherungsrecht; Rückforderungsanspruch; Verstoß gegen Treu und Glauben;

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