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Nach Vereinbarung einer Einmalzahlung anstelle einer Unterhaltserhöhung: kein Rückforderungsanspruch

UnterhaltsrechtJudikaturHR Univ.-Prof. Dr. Matthias NeumayriFamZ 2014/49iFamZ 2014, 58 - 59 Heft 2 v. 1.4.2014

OGH 28.11.2013, 3 Ob 176/13y

Schlagwörter:

Kindesunterhalt; Einmalzahlung statt Unterhaltserhöhung; Rückforderungsanspruch;

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