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Der Notar als Testamentszeuge

NotarJudikaturDr. Christoph MondeliFamZ 2014/41iFamZ 2014, 40 - 41 Heft 1 v. 1.2.2014

OGH 23.10.2013, 2 Ob 61/13d

Schlagwörter:

Erbrecht; fremdhändiges Testament; Testamentszeuge; Nuncupatio; Verschwiegenheitspflicht; Beteiligteneigenschaft;

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