vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Frist für den Revisionsrekurs des Abteilungsleiters beträgt sieben Tage

ZivilrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2014/25iFamZ 2014, 32 Heft 1 v. 1.2.2014

OGH 4.9.2013, 7 Ob 153/13w

Schlagwörter:

Unterbringung; Unzulässigerklärung; Revisionsrekurs des Abteilungsleiters; Revisionsrekursfrist;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!