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Bevorschussung nach § 4 Z 2 UVG dann, wenn der Unterhaltsschuldner an sich - dem Grund nach - in der Lage ist, Unterhalt zu leisten

UnterhaltsrechtJudikaturHR Hon.-Prof. Dr. Matthias NeumayriFamZ 2014/10iFamZ 2014, 18 Heft 1 v. 1.2.2014

OGH 17.12.2013, 10 Ob 57/13z

Schlagwörter:

Unterhaltsvorschuss; Verhinderung der Festsetzung des Unterhalts durch den Unterhaltspflichtigen; Bemessung;

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