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Gemeinsame Obsorge bei "Altfällen" - in Zukunft muss eine Gesprächsbasis zwischen den Eltern erwartet werden können

PflegschaftsrechtJudikaturDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2013/217iFamZ 2013, 287 - 288 Heft 6 v. 1.12.2013

OGH 4.7.2013, 6 Ob 74/13w

Schlagwörter:

Kindschafts- und Namenrechtsänderungsgesetz 2013; zeitlicher Anwendungsbereich; gemeinsame Obsorge; Voraussetzungen; vorläufige elterliche Verantwortung; erhebliche Rechtsfrage; Einzelfallbeurteilung;

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