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Prüfung, durch welche Maßnahmen die für die gemeinsame Obsorge notwendige Gesprächsbasis erzielt werden kann; Anordnung vorläufiger elterlicher Verantwortung bei 16-Jährigem

PflegschaftsrechtJudikaturDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2013/220iFamZ 2013, 290 - 291 Heft 6 v. 1.12.2013

OGH 18.6.2013, 4 Ob 58/13b; OGH 23.5.2013, 4 Ob 32/13d

Schlagwörter:

Kindschafts- und Namenrechtsänderungsgesetz 2013; gemeinsame Obsorge; vorläufige elterliche Verantwortung;

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