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Neues im Gewaltschutz

SicherheitsrechtGesetzgebungDr. Ulrich PesendorferiFamZ 2013, 192 - 193 Heft 4 v. 1.8.2013

Normen: § 38a SPG idF BGBl I 2013/52; § 382b EO; § 382e EO; § 382g EO

Schlagwörter:

Gewaltschutz; Betretungsverbot; Schule; Kinderbetreuungseinrichtung; Verständigungspflicht; einstweilige Verfügung; Verwaltungsstrafe; Übereinkommen des Europarats; Gewalt gegen Frauen; häusliche Gewalt; Gerichtsgebühren;

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