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Keine Möglichkeit des Vaters, den von ihm zu leistenden Kindesunterhalt mit einem bestimmten Betrag gerichtlich festsetzen zu lassen

UnterhaltsrechtJudikaturHR Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr , LStA Dr. Robert FucikiFamZ 2013/125iFamZ 2013, 178 Heft 4 v. 1.8.2013

OGH 7.5.2013, 2 Ob 74/13s

Schlagwörter:

Kindesunterhalt; Leistung noch nicht fälligen Unterhalts; gerichtliche Unterhaltsfestsetzung; Antragslegitimation; Unterhaltsschuldner; Rechtsschutzinteresse;

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