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"De-facto-Unterbringung" ab Anbringung des Desorientiertensystems; Rekurslegitimation des Sohnes und des Ehegatten der Patientin

ZivilrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2013/58iFamZ 2013, 97 Heft 2 v. 1.4.2013

Normen: § 2 UbG; § 28 Abs 1 UbG; § 33 UbG

Schlagwörter:

Unterbringung; Einschränkung der Bewegungsfreiheit; elektronische Überwachungsvorrichtung; Desorientiertensystem; Rekurslegitimation; Kind; Ehegatte;

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