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Aus der Erbrechtspraxis des Dr. T. - Stillschweigende Ersatzerbenberufung nach § 779 Abs 1 ABGB?

ErbrechtAufsatziFamZ 2013, 101 - 102 Heft 2 v. 1.4.2013

Normen: § 779 Abs 1 ABGB

Schlagwörter:

stillschweigende gesetzliche Ersatzerbenberufung; Ersatzerbschaft des Kindes; Enkelkind; Adoptivkind; Anwachsung;

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