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Das neue Namensrecht im Überblick - Ehenamen - Namen der Kinder - Übergangsregeln

NamensrechtAufsatzDr. Ulrich PesendorferiFamZ 2013, 34 - 37 Heft 1 v. 1.2.2013

Normen: § 93 ABGB; § 93a ABGB; § 93b ABGB; § 93c ABGB; § 155 ABGB; § 156 ABGB; § 157 ABGB; § 1503 ABGB; § 7 EPG; KindNamRÄG 2013

Schlagwörter:

Ehename; Name eingetragener Partner; Familienname der Kinder; Namensänderung; Kindschafts- und Namenrechtsänderungsgesetz 2013; Übergangsbestimmungen;

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