Zusammenfassung: Mit ihrem Beitrag wendet sich Strasser der Frage zu, ob medizinisch nicht indizierte ärztliche Behandlung in Form einer "Beschneidung" aus religiösen Motiven den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Ist die Religionsfreiheit über die Bewahrung der körperlichen Integrität eines Unmündigen zu stellen?
Rechtsgrundlagen: § 223 dStGB