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Auch nach dem AußStrG 2003 keine Überprüfung der Vermögenserklärung durch das Abhandlungsgericht

ErbrechtJudikaturHR Dr. Wilhelm Tschugguel, LG Korneuburg (Bearbeitung)iFamZ 2012/201iFamZ 2012, 270 - 271 Heft 5 v. 1.9.2012

§ 45 AußStrG; § 166 AußStrG

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