Zusammenfassung: Das LG Köln stellt mit seiner Entscheidung deutlich klar, dass die medizinisch nicht notwendige Beschneidung eines Kindes aus religiöser Motivation heraus strafrechtswidrig ist.
Rechtsgrundlagen: § 223 dStGB
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Das LG Köln stellt mit seiner Entscheidung deutlich klar, dass die medizinisch nicht notwendige Beschneidung eines Kindes aus religiöser Motivation heraus strafrechtswidrig ist.
Rechtsgrundlagen: § 223 dStGB
Schlagwörter: