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Medizinisch nicht indizierte Beschneidung ist Körperverletzung

StrafrechtJudikaturMag. Ulrich Pesendorfer (Bearbeitung); Peter Barth (Anmerkung)iFamZ 2012/163iFamZ 2012, 226 - 227 Heft 5 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Das LG Köln stellt mit seiner Entscheidung deutlich klar, dass die medizinisch nicht notwendige Beschneidung eines Kindes aus religiöser Motivation heraus strafrechtswidrig ist.

Rechtsgrundlagen: § 223 dStGB

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