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EU-Grundrechte-Charta ist - wie die Verfassung - als Prüfungsmaßstab für Gesetze und Verordnungen zu sehen

GrundrechteJudikaturUlrich Pesendorfer; Philipp CedeiFamZ 2012/120iFamZ 2012, 164 - 166 Heft 4 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Diese Entscheidung des VfGH, mit einer Anmerkung von Ulrich Pesendorfer und Philipp Cede, stellt klar, dass die EU-Grundrechte-Charta als Teil der Verfassung zu berücksichtigen ist und Gesetze und Entscheidungen, die gegen die Charta verstoßen, als verfassungswidrig aufgehoben werden können.

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