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Ausgeschlossenheit eines Notars erstreckt sich auch auf dessen Substituten

NotarJudikaturWilhelm TschuggueliFamZ 2012/156iFamZ 2012, 210 Heft 4 v. 1.7.2012

§ 551 ABGB; § 33 NO; § 119 NO; § 120 NO; § 121 NO; § 123 NO; § 33 Abs 1 NO; § 33 Abs 2 NO; § 35 NO

Diese Entscheidung behandelt die Tragweite der Ausgeschlossenheit des Notars und stellt fest, dass auch von dessen Substituten (im Namen des Notars) errichtete Urkunden ungültig sind.

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