Zusammenfassung: Das Urteil enthält Ausführungen zur Bestimmung der Beiziehung eines unabhängigen Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung nach dem HeimAufG. Im gegenständlichen Fall wurde ein Arzt beigezogen, der eine andere Station in der gleichen Krankenanstalt leitete.
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 3 HeimAufG